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Bitte beachten: Wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 € bzw. bei gemeinsamer Veranlagung von 51.200 € haben, dann kommt für Sie vorrangig die Bundesförderung Bildungsprämie in Betracht. Bitte informieren Sie sich zuerst auf www.Bildungspraemie.info über die Voraussetzungen.
Weitere Fördermöglichkeiten können z.B. über die Agentur für Arbeit erfragt werden.
Über Informationen zu bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt die Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Auskunft: http://www.bmbf.de/de/89.php
