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Monitoring

Der Begriff Monitoring beschreibt den systematischen und kontinuierlichen Prozess der Begleitung und Beobachtung auf der Basis von quantitativen und qualitativen Daten. Eine wesentliche Funktion des Monitorings besteht in der Unterstützung der Steuerung von Prozessen und Programmen.

Die G.I.B. bearbeitet in diesem Zusammenhang zwei Bereiche: Zum einen das Arbeitsmarkt-Monitoring, um Informationen über den Arbeitsmarkt, Beschäftigungstrends und Unternehmensentwicklungen zu gewinnen, die die Basis für eine fundierte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind. Und zum anderen das Programm-Monitoring mit dem Auftrag, die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW zu begleiten.

Zum abteilungsübergreifenden Monitoring-Team gehören:

Leitung

Arbeitsmarkt-Monitoring

Programm-Monitoring

EDV und Sachbearbeitung

Studentische Hilfskraft

 

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